Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen

BApK

Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.

  • Qualitätsmanagement - Vereinbarung von Leitlinien

Bild: fizkes/Shutterstock.com

Das Verhältnis von Angehörigen und Professionellen - Regelung der vertraglichen Qualitätssicherung in der psychiatrischen Versorgungslandschaft

Im psychiatrischen Behandlungs- und Hilfesystem besteht trotz zahlreicher Verbesserungen seit Einführung der Enquete zur Lage der Psychiatrie (1976) weiterhin eine große Diskrepanz zwischen der Versorgung aller zu behandelnden Patienten und der individuellen Versorgung des Einzelnen.

Will man die Qualität der Versorgung weiter verbessern, ist hierbei auch die Beziehungsqualität zwischen Professionellen, Angehörigen und Erkrankten einzubeziehen. Gute Hilfe bedarf des Dialogs mit den Angehörigen bei Respektierung des Patientenwillens.

Im psychiatrischen Alltag ist die Rolle der Angehörigen im Gegensatz zu der des Patienten vielfach eher unscharf und von dem guten Willen der Klinikleitung oder der Leitung eines ambulanten Trägers abhängig. Gleichwohl besitzt die Angehörigenarbeit hohe Bedeutung, da der Patient im Regelfall Belastungen stets ein Teil einer Familie ist. Dies gilt auch dann, wenn die Familie nicht (mehr) zusammenlebt. 

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Als Minimalforderung ist das Gespräch zwischen Arzt, dem psychisch erkrankten Menschen und den Angehörigen im Sinne eines trialogischen Ansatzes nach Aufnahme und vor Entlassung zu nennen. Dies sollte zum professionellen Grundbestand zählen. Allerdings ist das Verhältnis zwischen Angehörigen und beruflich Tätigen nicht immer ganz einfach.

Trotz klinischer Angehörigengruppen und Sprechstunden für Angehörige sowie dem Trialog wünschen sich manche Angehörige mehr Kooperation und Verständnis für ihre Situation. Es geht um die Einbindung der Angehörigen in die Qualitätssicherung der Kliniken, d.h. um spezielle Normen für Abläufe von Behandlungen, unter anderem die Einbeziehung der Angehörigen bei Behandlungen und bei Stationskonzepten, die Entbindung von der Schweigepflicht (evtl. auch nur Teilaspekte) gegenüber konkret genannten Angehörigen zu Themen wie z.B. Entlassung, die Erkrankung und den Zustand des Patienten, den Austausch von Informationen über die Behandlungs- und Zielplanung sowie den ärztlichen und / oder pflegerischen Ansprechpartner in der Klinik, der mit Patient und Angehörigen zur Aufnahme und zur Entlassung ein gemeinsames Gespräch führt.

Gesprächsinhalte in Bezug auf geplante bzw. getroffene Maßnahmen, Regelungen zu gesetzlichen Betreuungspersonen, Entlassungsmodalitäten, Anbindung an ambulant- komplementäre Strukturen, nachstationäre Wohn- und Arbeitssituationen, sowie Informationsangebote von Kliniken für Angehörige. Eine enge Kooperation mit Angehörigenvereinen und -Selbsthilfegruppen, die evtl. in der Klinik Informationsveranstaltungen durchführen und Flyer auslegen dürfen, wäre wünschenswert. Standardmäßig sollten auf der Homepage der psychiatrischen Klinik oder des ambulanten Dienstes stets auch die Links zu den Angehörigengruppen und Vereinen aufrufbar sein.

Hierbei soll es aber künftig um geregelte Verfahren gehen, die quasi Teil des soziotherapeutischen Angebotes werden. Doch wie oft wird auf ein solches Konzept zurückgegriffen? Warum und unter welchen Umständen würden Kliniken mit Angehörigen bzw. Vereinen oder Landesverbänden ein solches Konzept unterschreiben? Welche Auswirkungen hätte eine besondere Leitlinie bzw. ein Kooperationsvertrag? Generelle Aussagen über die Situation in Deutschland sind schwierig.

Es gibt hierzu keine systematische Datenerhebung. Zudem sind bisherige „Verträge“ oder Vereinbarungen zwischen Kliniken und Vereinen kaum bekannt. Zu nennen ist hier als ein vorbildliches Beispiel der Kooperationsvertrag zwischen dem Bezirkskrankenhaus Lohr und dem Verein für Angehörigenselbsthilfe Aschaffenburg und Umgebung. Ein Kooperationsvertrag wird dokumentiert, gibt allerdings noch keine Auskunft über den Erfolg des Vertrages. Eine ähnliche Vereinbarung existiert zwischen dem Zentrum für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und dem Verein der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker in der Region 10 (Großraum Ingolstadt).

Ziel des vorliegenden Projekts „Das Verhältnis von Angehörigen und Professionellen - Regelung der vertraglichen Qualitätssicherung in der psychiatrischen Versorgungslandschaft“  mit einer angestrebten Dauer von zwei Jahren ist es, neue Erkenntnisse zur Kommunikationsoptimierung zwischen Angehörigen und Professionellen und zu Möglichkeiten der vertraglichen Regelung im Rahmen der Qualitätssicherung (inner- und außerklinisch) zu gewinnen. Bereits vorhandene, lokale und unsystematische Entwicklungen in dieser Richtung sollen zusammengeführt werden. Diese Erkenntnisse sollen genutzt werden, um durch den Einbezug der Angehörigenperspektive, d.h. die Familiensicht hier eine Teilverbesserung in der psychiatrischen Versorgung zu implementieren und sicher zu stellen. Dabei sollen Vorschläge formuliert werden, wie Fachgesellschaften und Gesundheitspolitik daraus ein geregeltes Instrumentarium der Qualitätssicherung festschreiben können.

  • Musterbrief Brief zur Kooperationsvereinbarung als PDF-Download.
  • Mustervereinbarung Eine Vereinbarung zur vertraglichen Qualitätssicherung steht Ihnen als PDF-Dokument zum Download bereit.